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Patentwesen - Schutzrechte der Erzeugnisse
(Stand 2002)

Der Artikel gibt eine Übersicht über Innovationen und Produktschutzrechte im Allgemeinen.

Inhalt:

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1. Allgemeines zu Innovationen

Generell sind Erkenntnisse, Entwicklungen und Erfindungen zentrale Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg. Dabei ist nicht nur die Bereitstellung und der Einsatz moderner Technik eine unabdingbare Erfolgsvoraussetzung, sondern auch die innovative Kompetenz und Kreativität der Mitarbeiter.

Denn der Wettbewerb von morgen wird ein Wettbewerb von Technologien bzw. Innovationen sein. Daher sind Patentanmeldungen Meilensteine der Innovationen, die sich in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit widerspiegeln. Auch die einzelnen Unternehmensgeschichten von Firmen zeigen, dass die meisten patentierten Erfindungen nicht nur einem Menschen zu verdanken, sondern ein Werk aller Mitarbeiter sind.

Ein Patent hat unterschiedliche Aufgaben:

  • Schutz vor Nachahmung des eigenen Know-Hows,
  • Früherkennung technischer Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld,
  • Darstellung der unternehmensweiten Kompotenzen bei Angebotsabgaben sichert und vergrößert Marktanteile,
  • Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz (Monopolstellung).
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Folgende Schutzrechte des Gesetzgebers können angewendet werden, um technische Erfindungen, Design, Waren- oder Dienstleistungen zu schützen:

2. Patent - Schutz von technischen Erfindungen und Verfahren

Patente werden für Gegenstände oder Herstellungsverfahren erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (geprüftes Schutzrecht). Der Patentschutz für Erfindungen wird vom Deutschen Patent- und Markenamt in München für längstens 20 Jahre erteilt.

3. Gebrauchsmuster - Schutz von technischen Erfindungen

Ein Gebrauchsmuster kann für technische Geräte oder Gebrauchsgegenstände (z. B. chemische Stoffe, Dichtungen,...) beantragt werden. Im Gegensatz zum Patent ist ein Schutz für Herstellungsverfahren nicht möglich. Erfindungen werden in die Gebrauchsmusterrolle beim Patent- und Markenamt für höchstens 10 Jahre gewährt. Das Gebrauchsmuster ist in seinem Wesen nach ein "kleines Patent". Es hat einen geringen Erfindungswert, da keine Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe erfolgt. Deswegen ist die Eintragung als Patent nicht möglich, sondern nur eine Registrierung.

4. Geschmacksmuster - Schutz von Design

Das Geschmacksmuster ist das Recht zur alleinigen gewerblichen Nachbildung und Verwertung neuer eigentümlicher Muster und Modelle (z.B.: Formgebung von Verpackungen, Tapetenmuster...). Auch beim Geschmacksmuster prüft das Patent- und Markenamt nicht die Schutzwürdigkeit. Der Schutz erstreckt sich auf einen Zeitraum von maximal 20 Jahren.

5. Markenschutz - Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen

Dieser Schutz umfasst Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Ein Marke muss vom Verbraucher als Merkmal der Herkunft und als Hinweis auf den Hersteller verstanden werden können. Ferner muss sie unterscheidungskräftig sein. Eine Registrierung ist unbegrenzt um jeweils weitere 10 Jahre verlängerbar.

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